Führerscheinuntersuchung

Gemäß § 8 Führerscheingesetz ist für Führerscheinbewerber eine ärztliche Untersuchung, bei der die Fahrtauglichkeit überprüft wird, verpflichtend.

 

Mitzubringen sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Brillenträger: Brille, Brillenpass vom Optiker